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Pflanzenschutzaus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Pflanzenschutz umfasst die Gesamtheit der Bemühungen, Schäden und
Leistungsminderungen von Nutzpflanzen durch Ausnutzung aller einschlägigen
wissenschaftlich Erkenntnisse in einer ökologisch und ökonomisch
angemessenen Weise zu verhindern oder zu mildern. Der Begriff
„Pflanzenschutz“ wurde um das Jahr 1890 zum ersten Mal verwendet, seit 1891
steht er im Titel der in Stuttgart herausgegebenen „Zeitschrift für
Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschutz“. Im Lauf der 1950er Jahre kam die
synonym verwendete Bezeichnung
Phytomedizin auf.
Gesetzliche GrundlageIn Deutschland ist das Pflanzenschutzgesetz die gesetzliche Grundlage des Pflanzenschutzes. Es definiert Pflanzenschutz als:
Integrierter Pflanzenschutz: Eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird. Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Die gute fachliche Praxis dient insbesondere:
Zur guten fachlichen Praxis gehört, dass die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes und der Schutz des Grundwassers berücksichtigt werden. Diese und weitere Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes legen somit die Regeln fest, nach denen die Maßnahmen des Pflanzenschutzes in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Forstwirtschaft sowie im Vorratsschutz durchzuführen sind. Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, muss dafür die erforderliche Zuverlässigkeit und die dafür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse haben. Im Haus- und Kleingartenbereich dürfen Pflanzenschutzmittel nur angewandt werden, wenn diese Mittel speziell dafür zugelassen sind. BedeutungDurch eine Vielfalt von Schadorganismen (Viren, Bakterien, Pilze, Nematoden,Insekten, Wirbeltiere, Vögel) können erhebliche Schäden an den Nutzpflanzen und dadurch hohe Ertragseinbußen verursacht werden. Umfangreiche, weltweite Schätzungen und Erhebungen geben z.B. für Weizen die Ernteverluste in % der potentiellen Ernte mit 34% an, für Reis sogar mit 51%. In Bezug auf die Sicherung der Welternährung kommt daher dem Pflanzenschutz besondere Bedeutung zu. Aus ökonomischer Sicht ist die Verhinderung von Ertragsverlusten und Qualitätseinbußen besonders in Intensivkulturen, wie im Gemüse- Obst- und Weinbau von Bedeutung. Die Rentabilität eines Betreibers kann entscheidend davon abhängen. Bei der Planung und Durchführung eines Pflanzenschutzes nach guter fachlicher Praxis kann der Landwirt oder Gartenbauer in vielfältiger Form Unterstützung erhalten. Das PS-Gesetz weist dazu den Bundesländern und deren Pflanzenschutzdienst u.a. folgende Aufgaben zu: Die Überwachung der Pflanzenbestände sowie der Vorräte von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auf das Auftreten von Schadorganismen, die Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes einschließlich der Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche. Neben dem amtlichen Pflanzenschutzdienst können auch private Beratungsträger sowie die Berater der Pflanzenschutzindustrie in Anspruch genommen werden. Im Internet stehen Experten- und Prognosesysteme zur Verfügung, die dem Praktiker Informationen zum gezielten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den Kulturen anbieten. Hier unser Angebot an Pflanzenschutzmitteln:
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