Celaflor® Fliegen-Köder
Eigenschaften
- Für alle Räume geeignet
- Mit Sofort- und Dauerwirkung
- Wirkungsdauer: Eine ganze Saison
- Neue, verbesserte Formulierung
- Dekoratives Motiv: Blume
Inhaltsstoffe
Gebrauchsfertige, insektizidhaltige Köderfolie mit 2,4 g/kg Fipronil und 9,4 g/kg Acetamiprid
(2,5 mg Fipronil und 10 mg Acetamiprid pro Köderfolie)
Beschreibung
Celaflor® Fliegenköder schützt wirksam und sicher vor Stubenfliegen und anderen
Insekten wie Schmeißfliegen, Tau-/Essigfliegen, Fleischfliegen, Obstfliegen - einen ganzen Sommer lang!
Die Insekten werden mit Hilfe von Farbkontrast wie Fraßlockstoffen auf die Blume gelockt, nehmen den Wirkstoff auf und werden sofort vernichtet. Der Celaflor® Fliegenköder ist geruchlos und gibt keine Wirkstoffe in die Luft ab. Er ist daher ideal geeignet für Küchen, Vorrats-, Wohn- und Schlafräume sowie Kinderzimmer.
Der Celaflor® Fliegenköder lässt sich am Ende der Saison oder zwischendurch zum Fensterputzen leicht und rückstandsfrei wieder vom Fenster ablösen.
Anwendungszeitraum
Ganzjährig
Gebrauchsanweisung
1) Schutzpapier entfernen und die Blume vom Trägerpapier abziehen.
2) Auf die Fensterscheibe kleben - am besten im oberen Drittel. Pro Fensterflügel mindestens einen Celaflor® Fliegenköder anbringen.
Bezogen auf die Raum-/Zimmergröße reicht eine Fliegenköder-Blume für 10 bis 15 qm.
Sonstige Hinweise:
- Räume, in denen das Produkt angewendet wird, können uneingeschränkt benutzt werden.
- Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufkleben und aufbewahren.
- Der Celaflor® Fliegenköder lässt sich am Ende der Saison oder zwischendurch zum Fensterputzen leicht und rückstandsfrei wieder vom Fenster ablösen.
- Von Getränken, Lebens- und Futtermitteln sowie Gewässern fern halten.
- Restliche Fliegenköder in der Originalpackung aufbewahren.
Packungseinheit
Packung mit 4 "Blumen"-Fliegenködern
Die Anwendung des Produktes im Haus- und Kleingartenbereich ist zulässig.
Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Versandgewicht: | 0,040 Kg |